Berechnung der Oberfläche



Für die Berechnung der Oberfläche werden Breite und Höhe auf durch 3 teilbare volle cm-Maße aufgerundet. Bei der Flächenberechnung sind grundsätzlich sowohl 30 cm für die Breite als auch 30 cm für die Höhe als Mindestberechnungsgrundlage anzusetzen. Falls bei einzelnen Glasarten abweichende Mindestberechnungs- Grundlagen erforderlich sind, finden Sie entsprechende Hinweise bei den Preisangaben zu den jeweiligen Produkten. Bei Isolierglaseinheiten, die vom rechten Winkel abweichen oder nach Modell zugeschnitten sind, wird das kleinste umschreibende Rechteck der Berechnung zugrunde gelegt, wobei auch hier auf volle durch 3 teilbare cm-Maße aufgerundet wird. Der Aufschlag für Modellscheiben ist hinzuzurechnen.